Mittwoch, 7. Oktober 2009

Schokoladen-Gesetze

Kein Witz: In Idaho (USA) verstößt ein Mann gegen das Gesetz, wenn er seiner Angebeteten eine Pralinenschachtel überreicht, die weniger als 50 Pfund wiegt. Klingt komisch und sehr absurd für unsere Ohren. Aber auch in Deutschland gibt es – nicht wenig - Gesetze rund um Schokolade, Kakao und Pralinen. Diese basieren auf einer gemeinsamen Grundlage mit den Gesetzen und Regelungen der Europäischen Union (EU). In Deutschland gibt es die sogenannte „Kakaoverordnung“, in der die Vorschriften zur Herstellung und zum Vertrieb von Schokoladenerzeugnissen geregelt wird. Inhalt dieser Gesetze sind z.B. Begriffsbestimmungen: Sie regeln z.B. wie viel Schokoladenanteil eine Praline enthalten muss, um diesen Namen tragen zu dürfen. Doch überwiegend liegt der Schwerpunkt der Gesetze auf der Bestimmung der Zutaten (-menge). Deutsche Schokoladenhersteller dürfen bis zu 5 % des Kakaobutteranteils durch andere pflanzliche Fette ersetzen, z.B. durch Palmfett. In Großbritannien, Irland, Dänemark, Portugal, Österreich, Finnland und Schweden war dies bereits erlaubt. Jetzt dürfen, neben Deutschland, alle EU-Länder diesen Vorteil für sich nutzen. Diese 5 % Fremdfett-Regelung hat jedoch nicht nur für Freude gesorgt: Kritiker sehen im Einsatz der sogenannten Austauschfette eine Verschlechterung der Qualität. Das Gegenargument der Regel-Befürworter lautet, dass man mit den Fremdfetten eine größere Produktvielfalt zu erwarten hätte. Damit die Endverbraucher selbst entscheiden können, auf welcher Seite sie stehen, müssen Schokoladen mit und ohne Austauschfette zu unterscheiden sein. Die Verwendung von Fremdfetten muss künftig auf Vorder- und Rückseite der Verpackung angegeben werden. Aus diesem Grund haben sich wohl die großen deutschen Schokoladenhersteller an ihre bisherigen Rezepte gehalten und ihre Kakaobutter nicht durch Austauschfette ersetzt – sie möchten, dass die Qualität ihrer Marken erhalten beleibt. Die letzte Kakaoverordnung wurde im Dezember 2003 mit dem Ziel verabschiedet, sich an die anderen EU-Länder anzugleichen. Davor galt die Vorschrift von 1975, die durch die neue Verordnung abgelöst wurde.